Wir bieten ab sofort die Einweisung in die PoC-Testung (SARS-CoV-2 Schnelltest) für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter an und möchte Ihnen damit Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die über die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung verfügen.
Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (bspw. als betrieblicher Ersthelfer) und der Einweisung durch medizinisches Personal.
Themen des Kurses:
- Rechtsgrundlagen
- Hygiene
- Persönliche Schutzausrüstung
- Anatomie / Physiologie
- Durchführung des Tests
Voraussetzungen:
Um als Corona-Schnelltester/in tätig zu werden, benötigen Sie zusätzlich mindestens eine gültige Ausbildung als „Betrieblicher Ersthelfer“ gemäß DGUV-G 304-001 („Erste-Hilfe-Kurs“, 9 UE). Diese Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Soweit Sie Physiotherapeut/in oder Arzt/in sind, entfällt die Anforderung eines „Erste-Hilfe-Kurses“.
Technische Voraussetzungen für die Teilnehme:
- Laptop oder PC mit einem gängigen Internetbrowser
- nach Möglichkeit Kopfhörer (und eventuell Mikrofon)
- stabile Internetverbindung
Die Zugangsdaten zum Online Seminar erhalten Sie per eMail.
Kursnummer: | K-AST-21-01 |
Leitung: | Timo Pagelsen | Ausbildungsleiter/ Einsatzleiter Sanitätsdienst |
Kursgebühr: | 0,00 € |
Beginn: | 04.05.2021 |
Ende: | 04.05.2021 |
Kurszeiten: | Di. 04.05., 15:00 - 17:00 Uhr |
Kursort: | Online, www.fa-plesch.de |
Zielgruppe: | Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Masseure, Heilpraktiker, Ärzte, Sport- und Gymnastiklehrer, Sportwissenschaftler, Logopäden, Medizinische Fachberufe, Rezeptionisten, Osteopathen |
Fortbildungspunkte: | |
Status: | freie Plätze |
Downloads: |
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